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Ihre Spende – Ihr Steuervorteil

Achtung! Ab 1. Jänner 2017 ändern sich die Regeln für die Spendenabsetzbarkeit für Privatpersonen:

Privatpersonen können ihre Spenden nicht mehr selbst als Sonderausgaben geltend machen, sondern wir, als begünstigte Organisation, sind nun verpflichtet, Ihre Spenderdaten an die Finanzbehörde weiterzuleiten. Wir sind verpflichtet, alle Spenden, die ab 2017 für MPS-Kinder eingehen, bis Ende Februar des Folgejahres der Finanzverwaltung zu melden. Wenn Sie für MPS-Kinder spenden, werden wir diese Meldung für 2017 erstmals im Februar 2018 sehr gerne für Sie erledigen.

Für Sie als Spender ist das ein Vorteil, denn es wird für Sie leichter, Ihre Spenden von der Steuer abzusetzen, weil Ihre Spende automatisch in Ihre (ArbeitnehmerInnen)Verlanlagung aufgenommen wird. Sie müssen sich also nicht mehr selbst um die Meldung Ihrer Spende kümmern.

Und so funktioniert es:

Geben Sie uns einmalig Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift bekannt und senden eine kurze Email an office@mps-austria.at oder rufen Sie uns an: +43 (0) 7249-47795. Wir übermitteln dann Ihre Daten an das Finanzamt. Wichtig dabei ist, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise Ihres Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann bis zu 50% Ihrer Spendensumme zurück, wobei eine Gesamtjahresspende von bis zu 10% Ihrer Vorjahreseinkünfte absetzbar ist.

Sollten Sie uns Ihre für die Abfrage notwendigen Daten (Name und Geburtsdatum) nicht mitteilen, gehen wir davon aus, dass Sie Ihre Spende nicht steuerlich geltend machen wollen.

Sie haben als Spender außerdem das Recht, uns die Datenübermittlung an das Finanzamt jederzeit zu untersagen. Eine Übermittlung würde dann so lange nicht erfolgen, bis Sie diese ausdrücklich wieder zulassen.

Mehr Information finden Sie hier: Info Website BMF

Das BMF hat außerdem einen Info-Folder zum Thema „Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 – einfach automatisch“ zusammengestellt.

Unsere Registrierungsnummer beim Finanzamt:

Gesellschaft für Mukopolysaccharidosen und ähnliche Erkrankungen: SO 1461