Spendengütesiegel für die MPS-Gesellschaft
Die österreichische MPS-Gesellschaft wurde 2011 von der österreichischen Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) mit dem Österreichischen Spendengütesiegel Nr. 05841 ausgezeichnet.
Das Spendengütesiegel schafft Vertrauen. Wir wollen das Vertrauen unserer SpenderInnen durch hohe Transparenz, regelmäßige Kontrolle und Einhaltung strenger Qualitätsstandards sichern. Vertrauen ist die Basis des Spendens. Deshalb unterziehen wir uns jährlich freiwillig dieser Kontrolle.
Ihre Spende bewirkt den Unterschied! Unsere Arbeit für MPS-Familien steht und fällt mit Ihrer Unterstützung. Nur mit Ihrer Hilfe ist eine professionelle Begleitung der betroffenen Familien möglich.
Aus der offiziellen Homepage des OSGS (www.osgs.at):
Wofür steht das Spendengütesiegel?
Österreichs Non-Profit-Organisationen (NPOs) müssen immer mehr Aufgaben im Dienste der Allgemeinheit wahrnehmen. Daher ist es den InitiatorInnen des Spendengütesiegels wichtig, anspruchsvolle Kontroll-Standards für alle Spendenorganisationen zu definieren und größte wirtschaftliche Sorgfalt zu fördern.
Die Organisationen, die mit dem Spendengütesiegel ausgezeichnet sind, erfüllen objektive und nachprüfbare Standards bei der Aufbringung wie auch bei der Verwaltung ihrer Spenden.
Den InitiatorInnen und TrägerInnen des Spendengütesiegels sind folgende Ziele und Grundsätze wichtig:
- Höchstmaß an Spenden-Sicherheit für die SpenderInnen
- Qualitätssteigerung im Spendenwesen
- Flexibilität und laufende Verbesserung bei der Anwendung
- Dezentrale Prüfungen (vor Ort)
- Strenger als die relevanten Gesetze
- Verpflichtung der NPO zur Transparenz gegenüber Spenderinnen und Spendern, der Öffentlichkeit, öffentlichen Stellen, Subventionsgebern und Partner/innen
- Sicherung des Vertrauens und Bewusstseins für die Arbeit der spendensammelnden Organisationen
- Unabhängigkeit von staatlichen Stellen
- Offen für alle Non-Profit-Organisationen – unabhängig von Rechtsform, Größe und Tätigkeitsbereich
Spendengütesiegel versus Spendenabsetzbarkeit
Wie unterscheidet sich das Spendengütesiegel von der Spendenabsetzbarkeit?
- Das Spendengütesiegel ist ein Qualitätssiegel und von staatlichen Institutionen unabhängig.
- Die Spendengütesiegel-Prüfung ist umfassender und beinhaltet weitaus mehr Kriterien als die Prüfung für die Spendenbegünstigung. So wird die Arbeitsweise von Organisationen überprüft und sichergestellt, dass Spenden tatsächlich bei ihrer Bestimmung ankommen.
- Durch die Spendengütesiegel-Prüfung werden Spenden an Organisationen mit Gütesiegel nicht automatisch spendenbegünstigt (die Spendenbegünstigung wird per Spendenbegünstigungsbescheid gem. § 4a EStG vom Finanzamt Wien 1/23 bewilligt.)
- Vorrangiges Ziel des Spendengütesiegels ist es, den Willen der SpenderInnen erfüllt zu wissen. Daher sind auch Organisationen (z.B. im Bereich Tierschutz oder Kultur), die von der Spendenbegünstigung ausgeschlossen sind – wenn sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO erfüllen – berechtigt es zu beantragen.
- Die Prüfung darf auch von einer/m SteuerberaterIn (und nicht zwingend durch eine/n WirtschaftsprüferIn) durchgeführt werden, sofern diese/dieser in der Organisation nicht für die Buchhaltung und/oder die Erstellung des Jahresabschlusses zuständig ist.
Erfolgte bereits eine Prüfung für die Absetzbarkeit, ergeben sich allerdings einige Erleichterungen für den/die SpendengütesiegelprüferIn:
- Führt derselbe/dieselbe PrüferIn beide Prüfungen durch, entfällt die erste Orientierungsarbeit, bei der sich der/die PrüferIn ein grundsätzliches Bild über die Organisation verschafft.
- Sowohl die Bestätigung der Spendenbegünstigung als auch die Spendengütesiegel-Prüfung erfordern eine Prüfung des Jahresabschlusses. Diese muss nur einmal erfolgen.
- Wenn eine Organisation im Zuge der Absetzbarkeitsprüfung freiwillig oder verpflichtend eine Jahresabschlussprüfung durchführt, beschäftigt sich der/die PrüferIn mit der Frage, ob die Mittel im Sinne des Vereinszwecks verwendet wurden. Diese Frage ist auch zentral für die OSGS-Prüfung.
- Mit folgenden Kriterien des Kooperationsvertrags muss sich der/die PrüferIn bei der Prüfung für die Spendenabsetzbarkeit befassen: 1, 2, 3, 10. Außerdem Kriterium 6 sofern eine verpflichtende oder freiwillige Abschlussprüfung vorliegt.
Damit verringern sich Aufwand und Kosten für die Spendengütesiegel-Prüfung.
Spendenkonten:
Hauptkonto
Erste Bank: AT89 2011 1847 2581 7800
Therapiekonto (zweckgewidmet)
Erste Bank: AT62 2011 1847 2581 7801
Forschungskonto (zweckgewidmet)
Erste Bank: AT35 2011 1847 2581 7802
Spendenmailingkonto
Erste Bank: AT08 2011 1847 2581 7803
Kontaktdaten:
Gesellschaft für Mukopolysaccharidosen
und ähnliche Erkrankungen
Michaela Weigl
Finklham 90
A - 4612 Scharten
Tel und Fax: + 43-7249-47795
Mail: office@mps-austria.at
ZVR: 423245305 | DVR: 10616741
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